menu
menu

Menu

48° 29’ 13.391" N 9° 13' 12.169" E

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Whitepaper

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, Whitepaper, und dem jeweiligen Kunden (zusammen „Vertragsparteien“) über die zeitlich befristete Überlassung der Whitepaper-Räumlichkeiten („Räumlichkeiten“) sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von uns, insbesondere über Speisen und Getränke (zusammen „Veranstal-tung“).
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Änderungen oder Ergänzungen sowie entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur dann und insoweit, wenn wir ihnen zumindest in Textform (E-Mail) ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden die von uns geschuldeten Leistungen vorbehaltslos ausführen.
1.3. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsschluss / Vertragsgegenstand / Höhere Gewalt

2.1. Soweit es in unserem Angebot nicht anders aufgeführt ist, sind unsere Angebote freibleibend. Ein Ver-trag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zumindest in Textform zustande. Sofern es im Angebot nicht abweichend aufgeführt ist, sehen wir uns vier (4) Wochen an unser Angebot gebunden.
2.2. Wir räumen dem Kunden für die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Dauer gegen die vereinbarte Vergütung die Möglichkeit ein, die Räumlichkeiten mit den darin befindlichen Einrichtungsgegenständen und sonstiger Ausstattung gemäß Ziff. 2.3 zu dem festgelegten Zweck sowie mit der gebuchten bzw. der von uns gestatteten tatsächlichen Personenzahl zu nutzen.
2.3. Bei entsprechender Vereinbarung stellen wir als weitere Vertragsleistung dem Kunden im Rahmen der Nutzung der Räumlichkeiten sonstige Ausstattung, insbesondere technisches Equipment, Möblierung, Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung, im vereinbarten Umfang zu der im Angebot aufgeführten Vergütung zur Verfügung.
2.4. Solange wir durch (i) unsererseits nicht verschuldetes behördliches Eingreifen, (ii) durch uns bei Vertrags-schluss nicht bekannte gesetzliche Verbote, (iii) durch Verstöße gegen gesetzliche Verbote durch die an-dere Vertragspartei, (iv) durch nicht verschuldete Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen oder (v) Naturkatastrophen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse behindert sind, unserer Leis-tungspflicht nachzugehen, gelten Verstöße gegen die Liefer- und Leistungsfristen für die Dauer der Aus-fallzeit als keine Pflichtverletzung unsererseits. Wir teilen dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt länger als die vereinbarte Nutzungszeit an, werden beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten frei. Weitere Rechte des Kunden, insbe-sondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sind ausgeschlossen. Eine bereits geleis-tete Zahlung des Kunden wird von uns erstattet.

3. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

3.1. Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist der vereinbarte Preis innerhalb von zehn(10)Tagen an Whi-tepaper zu zahlen. Die Zahlung erfolgt auf folgendes Konto:
Inhaber: Désirée Klima/Whitepaper, Bank: Oberbank, IBAN: DE03 7012 0700 1831 1013 22

3.2. Mit Vertragsschluss gelten auch die Räumlichkeiten als gebucht. Wird nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist der vereinbarte Preis gezahlt, so können wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und die Buchung stornieren.
3.3. Der zu zahlende Preis beinhaltet die veranschlagten Kosten zur Miete der Räumlichkeiten und weitere im Vertrag zu bestimmende Festpreise für die Veranstaltung. Bei der Kostenzusammensetzung wird die an-fänglich angemeldete Personenzahl bzw. die nach Ziff 7.2 erhöhte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Des Weiteren sind in der Kostenaufstellung die vom Kunden selbst veranlassten Leistungen und Auslagen, die die Verwenderin gegenüber Dritten zu tragen hat, mit einzustellen.
3.4. Weitere bei der Veranstaltung anfallende Kosten, wie zusätzlicher Verzehr von Essen und Getränken sowie zusätzliches Servicepersonal oder Überstunden zzgl. 15 % Service-Fee werden gesondert in Rech-nung gestellt. Diese Rechnung hat der Kunde innerhalb von zehn (10) Tagen ab Zugang der Rechnung zu begleichen. Die Zahlung hat auf oben genanntes Konto zu erfolgen. Ab Verzugseintritt fallen gesetzli-che Verzugszinsen und eine pauschale Mahngebühr in Höhe von EUR 40,- an. Diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
3.5. Sämtliche veranschlagten Kosten sind Nettobeträge.
3.6. Auf Anfrage ist es dem Kunden auch möglich, seine Gesamtrechnung (sowohl die Kostenfestsetzung in der Auftragsbestätigung als auch die bei der Veranstaltung angefallenen Kosten) erst bis zu 10 Tage nach der Veranstaltung zu begleichen, wodurch sich die Gesamtrechnung um 5%erhöht.
3.7. Der Kunde ist verpflichtet, als Vergütung mindestens die in der Auftragsbestätigung für die anfänglich angemeldete Personenzahl aufgeführte bzw. die sich nach Ziff. 7.2 für eine erhöhte Teilnehmerzahl be-rechnende Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Nutzung der Räumlichkeiten stehenden und vom Kunden veranlassten Leistungen sowie Auslagen von uns gegenüber Dritten, wie insbesondere für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.8. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
3.9. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, als die Gegenforderung, auf die er das Zu-rückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf dem-selben Vertragsverhältnis beruht.

4. Rechte und Pflichten des Kunden im Rahmen der Nutzung der Räumlichkeiten

4.1. Der Kunde hat die überlassenen Räumlichkeiten und die Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar – insbesondere technische Einrichtungen, Tische, Stühle etc. – pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Handlungen auch seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Dritten (zusammen „Nutzer“), die auf seine Veranlassung die Räumlichkeiten und Allgemeinflächen nutzen, unter-lassen werden, die den Räumlichkeiten und/oder dem Inventar schaden könnten.
4.2. Für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch den Kunden und sei-ne Nutzer verursacht werden, haftet der Kunde. Festgestellte Beschädigungen hat uns der Kunde unver-züglich zumindest in Textform anzuzeigen.
4.3. Die Untervermietung der überlassenen Räumlichkeiten oder deren Nutzung zu anderen als den vereinbar-ten Zwecken bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Dem Kunden steht ein außerordentliches Recht zur Kündigung in der gesetzlichen Frist zu, wenn wir die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern, es sei denn, in der Person des Dritten liegt ein berechtigter Grund zur Verweigerung vor. Der Kunde hat ein dem Dritten zur Last fallendes Verschulden zu vertreten.
4.4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne unsere vorherige Zustimmung eigene Speisen und Getränke in die Räumlichkeiten mitzubringen und zu verzehren. Bei Missachtung werden wir die Reinigung und Ent-sorgung auf Kosten des Kunden zzgl. einer Servicepauschale in Höhe von 20% der hierdurch entste-henden Nettokosten durchführen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns kein Schaden oder der uns entstandene Schaden niedriger ist als die von uns berechneten Reinigungs- und Entsorgungskos-ten.
4.5. Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern in die Räumlichkeiten mitgebrachte eigene Wertsachen, Hardware wie Laptop, Tablet, Smartphone, Speichermedien, Unterlagen und Daten selbst verantwortlich. Dabei hat der Kunde sicherzustellen, dass sonstige Gegenstände und Dekorationsmaterial nur nach un-serer vorherigen Zustimmung in den Räumlichkeiten und den Allgemeinflächen befestigt/angebracht wer-den dürfen.
4.6. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass die gemäß den AGB oder mit unserer Zustimmung gestattete Mit-nahme von Gegenständen gemäß Ziff. 4.5 vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Vom Kun-den mitgebrachte Gegenstände sind nicht über uns versichert. Wir haften insoweit nicht für Verlust, Dieb-stahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahr-lässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns zurückzuführen ist.
4.7. Bei evtl. Beschädigungen der Räumlichkeiten, Geräten und Einrichtung oder Leihgegenständen durch den Kunden oder durch Dritte, die im Lager des Kunden stehen, wird dem Kunden, gemäß Abnahmepro-tokoll und Kostenvoranschlag für Reparaturen, der Schaden in Rechnung gestellt.
4.8. Das Rauchen ist ausschließlich auf der Terrasse der Räumlichkeiten gestattet. In den Räumlichkeiten, auf den Allgemeinflächen sowie im Flur ist das Rauchen untersagt. Bei Missachtung gilt die Regelung in Ziff. 4.4 entsprechend.
4.9. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstal-tung (z.B. etwaige einzuholende behördlichen Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren an Urheberrechtsverwertungsgesellschaften) erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die ge-setzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden. Der Kunde stellt uns bei Verstößen von allen Forderungen Dritter und hierdurch angefallenen Kosten auf erstes Anfordern frei, es sei denn der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

5. Ausübung Optionen / Rücktritt des Kunden / Stornierung

5.1. Haben wir dem Kunden eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfol-gen vom Vertrag zurückzutreten, steht uns kein Anspruch auf Entschädigung zu.
5.2. Eine dem Kunden eingeräumte Option auf einen bestimmten Termin für eine Veranstaltung hat dieser innerhalb von zwei Werktagen (Mo.-Fr. außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg und nicht der 24. und 31.12.) freizugeben oder er hat den Termin verbindlich zu buchen, sobald wir dem Kunden mitteilen, dass eine Anfrage eines anderen Kunden für den-/dieselben Optionstermin/e vorliegt. Bei Mittei-lung an den Kunden erfolgt zudem ein gesonderter Hinweis auf die Folgen seines Schweigens auf die Mitteilung. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei uns. Wird die Option innerhalb dieser Frist nicht freigegeben, wird aus der bestehenden Option automatisch eine verbindliche Buchung einer Veranstaltung an diesem Termin. Der Kunde erhält unmittelbar eine Auftragsbestätigung.
5.3. Wir räumen dem Kunden bei einer Buchungsanfrage für denselben vertraglich vereinbarten Termin das Recht ein, von dem mit uns geschlossenen Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen je-derzeit vom Vertrag zurückzutreten:
a) Im Falle des Rücktritts durch den Kunden von dem geschlossenen Vertrag haben wir Anspruch auf an-gemessene Entschädigung. Wir haben die Wahl gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung als Schadenersatz eine Entschädigungspauschale geltend zu machen. Ein Rücktritt bis zu 40 Werktage vor der Veranstaltung ist für den Kunden kostenfrei möglich. Die Entschädigungspau-schale beträgt – bei einem Rücktritt 30 bis 39 Werktage vor der Veranstaltung 25 % der vereinbarten Ver-gütung; – bei einem Rücktritt 29 bis 21 Werktage vor der Veranstaltung 50 % der vereinbarten Vergütung; – bei einem Rücktritt weniger als 21 Werktage vor der Veranstaltung 100 % der vereinbarten Vergütung.
b) Wir sind verpflichtet, uns den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anzurechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwertung der Räumlichkeiten erlangen.
c) Wir sind berechtigt, die Stornierungskosten für bereits bestelltes Catering dem Kunden mit 100% zu be-rechnen, es sei denn, wir können das bestellte Catering anderweitig verwenden – dann erfolgt eine antei-lige Anrechnung in Höhe dessen, was genutzt und was endgültig storniert werden musste.
d) Die Regelung in Ziff. 4.4 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.
5.4. Für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang bei uns maßgeblich. Der Kunde muss die Freigabe oder den Rücktritt zumindest in Textform erklären.
5.5. Dem Kunden stehen zudem die gesetzlichen Rücktrittsrechte mit ihren gesetzlich geregelten Folgen in §§ 346 ff. BGB zu.

6. Rücktrittsrecht von Whitepaper / Außerordentliche Kündigung

6.1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziff. 5.1 eingeräumt wurde, sind wir ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf unsere Rückfrage auf sein kostenfreies Rücktritts-recht gemäß Ziff. 5.2 nicht verzichtet.
6.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von uns ge-setzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner sind wir berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen, insbeson-dere falls
a) die Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden als Veranstalter oder Zwecks, gebucht wird;
b) wir den begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Ge-schäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Verantwortungs- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
c) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziff. 4.3. vorliegt;
d) wir von Umständen Kenntnis erlangen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Ver-tragsabschluss wesentlich verschlechtert haben.
6.4. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbe-rührt.
6.5. Die Regelung in Ziff. 5.5 findet entsprechende Anwendung.
6.6. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts oder bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch uns ent-steht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss uns spätestens zehn (10) Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Wird uns keine andere Zahl genannt, ist die bei der Bestellung angegebene Zahl bindend. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% und eine Verlängerung der Veranstaltungsdauer bedarf unserer Zustimmung.
7.2. Die Mehrkosten, die durch die erhöhte Teilnehmerzahl oder die Verlängerung der Veranstaltungsdauer entstehen, hat der Kunde zu tragen und wird ihm in der Rechnungsstellung ausgewiesen.
7.3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass wir trotz Änderungen in Teilnehmerzahl und Verlängerung der Veranstaltungsdauer einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen haben.

8. Haftung

8.1. Wir haften gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, bei Arglist, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Ge-sundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2. Bei leicht fahrlässigem Handeln haften wir nur, soweit wir eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt haben. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Dabei ist unsere Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens, maximal auf die vom Kunden im Rahmen des Vertrages zu leistende Bruttogesamtvergütung einschließlich Entschädigungs- und Servicepauschalen sowie sonstige Kosten begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden und we-gen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Umsatzeinbußen die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
8.3. Eine sonstige weitergehende Haftung einschließlich der verschuldensunabhängigen Haftung von uns für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel ge-genüber dem Kunden arglistig verschwiegen.

9. Pflichten bei Beendigung des Vertrages

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Räumlichkeiten und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben und den bei der Bereitstellung der Räum-lichkeiten bestehende Zustand wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar werden wir auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemes-senen Servicepauschale von 20% der hierdurch entstehenden Netto-Aufwendungen beseitigen.
9.2. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelas-sene Gegenstände dürfen wir auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, können wir die Gegenstände in den Räumlichkeiten belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen.
9.3. Die Regelung in Ziff. 4.4. Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.

10. Internetzugang

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, den ihm zur Verfügung gestellten Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Wir sichern eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.
10.2. Der Kunde hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte und sonstigen Rechte Dritter, insbesondere geistige Eigentumsrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Rechte Dritter haftet der Kunde al-lein. Soweit wir hierfür in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns von diesen Forde-rungen freizustellen.
10.3. Es obliegt allein dem Kunden, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörun-gen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Kunden, geeignete Sicherungs- und Sicher-heitsmaßnahmen zu ergreifen.
10.4. Wir gewähren dem Kunden Zugang zum Internet und stellen die Verbindung her. Die über das Internet-abrufbaren Inhalte werden nicht von uns, sondern von Dritten angeboten. Wir übernehmen keine Ver-antwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Kun-den abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Kunden. Wir haften nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nut-zungsentgelte sind vom Kunden zu zahlen. Der Kunde ist nicht befugt, uns im Außenverhältnis zu ver-pflichten.
10.5. Wir weisen den Kunden daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Da-teienverwendet werden können, die das Computersystem des Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden.
10.6. Wir übernehmen daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hier-von ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Unsere Leistun-gen entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.
10.7. Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Kunden darf von uns erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch, der zusätzliche Kosten auslöst, wird der Kunde rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Kunden können entstehende Zu-satzkosten in Rechnung gestellt werden.
10.8. Eventuelle Videoaufnahmen einer Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erfasst und gespeichert.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge und von uns im Einzelfall zu erteilenden Zustimmungen bedürfen zu ihrer Wirk-samkeit der Textform. Dies gilt ebenfalls für diese Klausel. Nicht die Textform wahrende Änderungen sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Klausel unberührt.
11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Unternehmenssitz. (Rechnungsadresse und Veranstaltungsort sind unterschiedlich)
11.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen, ist unser Unternehmenssitz Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichts-stand des Kunden geltend zu machen.
11.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wir dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

– Stand April 2020 –